Schneller als die Polizei erlaubt

25thNov. × ’21

Montag, 22. November

Ich sitze in der Bahn in die Stadt, als bei einer Haltestelle plötzlich die energische Ansage ertönt:

“Bundespolizei, schönen guten Tag! Ab heute gilt 3G im Nahverkehr, die Nachweise mal bitte!”

Wie, was? Ist das nicht erst ab übermorgen???

Nee, ab heute. Der Bundesbeamte ist aber sehr freundlich und verwarnt mich – diesmal – nur mündlich.

Ich darf sogar noch 3, 4 Haltestellen mitfahren, um mein Zwischenziel zu erreichen. Braver Bürger, der ich bin, laufe ich natürlich rückzu und der Einkauf, der sonst vielleicht anderthalb Stunden gedauert hätte, dauert nun dreieinhalb.

 

Interessanterweise war hier, wie man es nun mal gewohnt ist, die deutsche Verwaltung unglaublich schnell mit der Umsetzung von Regelungen, man könnte sagen, in vorauseilendem Gehorsam. Die Regelung greift nämlich scheinbar doch erst seit 24.11.2021 und ich bin zu Unrecht verwarnt worden.

Ob das nun das Verkehrsunternehmen oder die Polizei betrifft (ich weiß nicht, was ich schlimmer finden soll und vermutlich waren es beide in gemeiner Tateinheit), für mich war die Konsequenz gleich: Ein langer langer Fußmarsch. Mit Gepäck.

Aber hey, wenn mich schon die Obrigkeit nudged, mich mehr um meine Gesundheit zu kümmern, mich langen Wanderungen mit Gepäck an der frischen Luft hinzugeben – dann kann ich doch nicht nein sagen!

 

Nachtrag vom 3.12. und kleiner rechtsphilosophischer Exkurs:

Wenn, wie einige mutmaßen, die Regelung in meinem Bundesland zwei Tage früher umgesetzt wurde, wäre es dann rechtens, über bundeseinheitliche Regeln hinwegzugehen und wäre dann weitergedacht die BUNDESpolizei zuständig für die Umsetzung?

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